Für mich ist das eine riesen PR Aktion und nicht mehr. Hier einmal ein paar Fakten, die mich zu dieser Annahme bewegt haben.
Zitat von Maria Renner in ntv Interview.
"ntv.de: Der Einsatz gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um den Prinzen und die AfD-Frau war sehr bildstark. Kolleginnen und Kollegen konnten sich schon vorher in Position bringen ...
Martina Renner: Ich selbst wusste seit Mitte letzter Woche bereits davon und weiß außerdem von mehreren Medien, die schon seit zwei Wochen Kenntnis hatten. Es waren die Namen der Beschuldigten bekannt, ihre Adresse und der geplante Zeitpunkt des Zugriffs.
Sogar die Namen waren bekannt?
Ja. Dabei waren die Pläne für die Razzia vom Generalbundesanwalt als geheim eingestuft worden. Es sollten also keine unbefugten Dritten davon erfahren, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Geheimhaltung ist aber schwierig, wenn man vorher Zielpersonen und Uhrzeiten durchgibt. Hier wurde riskiert, dass eine monatelang geplante Aktion am Ende schiefgeht."
https://www.n-tv.de/politik/Die-Razzia-wirkt-wie-eine-PR-Aktion-article23769156.html
Spekulieren wir mal ein wenig. In der Vergangenheit sind nach solchen Vorfällen immer sehr schnell die Rufe nach mehr Überwachung laut geworden. So wird ein Schuh aus der ganzen Sache.
Unsere Nancy, die mit der Armbinde in Katar, forderte schon im März eine Umkehr der Beweislast. Konkret bedeutet dieses:
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, denen jemand vorwirft, „Verschwörungstheorien“ zu glauben oder „rechts“ zu sein, in Zukunft beweisen müssen, dass das nicht so ist.
Ausgerechnet die Faeser, die auch noch bei der Antifa einen Artikel geschrieben hat.
https://antifa.vvn-bda.de/2021/07/03/nsu-2-0-aufgeklaert/
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Ministerin, die für den Schutz der Verfassung in diesem Land zuständig ist, hat Kontakte zu einer Gruppe, die unter Beobachtung vom Verfassungsschutz steht.
Diese Ministerin will scheinbar den Rechtsstaat aushebeln.
Nancy noch einmal für Dich, damit auch Du es verstehst:
Im Rechtsstaat gibt es ein Grundprinzip, das ist die Unschuldsvermutung (dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten), was bedeutet, dass jeder Mensch solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist.