"Bei deutschen Bürgergeldbeziehern ist das Prozedere simpel: Sie müssen beim Antrag auf Bürgergeld ihr Vermögen offenlegen. Mehr als 40.000 Euro dürfen sie nicht besitzen, sonst gibt es nichts.
Ukrainern wird dieser Nachweis zwar abgefragt, aber eine Kontrolle ist „faktisch nicht möglich“, berichtet Steffi Ebert, Leiterin des Jobcenters im thüringischen Schmalkalden-Meinigen."
Spitze. Unsere Bürger müssen einen Nachweis erbringen, die Vögel aus der Ukraine bekommen die Kohle reingeblasen.
Ganz einfache Lösung:
Einfach den Geldhahn abdrehen, dann sind sie ganz schnell zurück in der Heimat und liegen dem Steuerzahler hier nicht weiter auf der Tasche.
Bei deutschen Bürgergeldbeziehern ist das Prozedere simpel: Sie müssen beim Antrag auf Bürgergeld ihr Vermögen offenlegen. Mehr als 40.000 Euro dürfen sie nicht besitzen, sonst gibt es nichts.
Bei Ukrainern wird dieser Nachweis zwar abgefragt, aber eine Kontrolle ist „faktisch nicht möglich“, berichtet Steffi Ebert, Leiterin des Jobcenters im thüringischen Schmalkalden-Meiningen.
Bei deutschen Bürgergeldbeziehern ist das Prozedere simpel: Sie müssen beim Antrag auf Bürgergeld ihr Vermögen offenlegen. Mehr als 40.000 Euro dürfen sie nicht besitzen, sonst gibt es nichts.
Bei Ukrainern wird dieser Nachweis zwar abgefragt, aber eine Kontrolle ist „faktisch nicht möglich“, berichtet Steffi Ebert, Leiterin des Jobcenters im thüringischen Schmalkalden-Meiningen.